Ziegenpatenschaften bei den HEIDELBERGER ZIEGEN

Unsere Ziegenpatenschaften bieten eine tolle Möglichkeit am Leben der HEIDELBERGER ZIEGEN teilzuhaben.
Du trägst zur Existenzsicherung der Ziegenherde bei und tust dabei auch noch etwas für die Umwelt: Durch die Beweidung werden verschiedene Landschaftstypen erhalten und gefördert.
Mit 120 € pro Jahr werden ca. die Hälfte der jährlichen Unterhaltskosten für ein Tier gedeckt. Damit hilfst du uns, Ressourcen in die Weiterentwicklung wie etwa der Wissenswerkstatt zu investieren.
Die Patenschaften eignen sich als Geschenk, als Bezugspunkt für Kindergruppen oder einfach als Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt durch ökologische Landschaftspflege.
Hier kannst Du schauen, für welche Tiere wir eine Patenschaft vergeben und bei Interesse direkt eine Anfrage stellen. 

 

 

Leistung der Patin/des Paten:

  • Finanzielle Unterstützung einer bestimmten Ziege mit jährlich mindestens 120 €

 

Leistungen der HEIDELBERGER ZIEGEN:

  • Verwendung der finanziellen Unterstützung direkt für das Patentier in Form von medizinischer Versorgung und Futter,
  • Newsletter mit aktuellen Infos und Fotos zur Patenziege mehrmals im Jahr,
  • Besuchsmöglichkeiten zum Füttern und gegenseitigem Beschnuppern (Besuche für Gruppen sind nur im Rahmen unserer pädagogischen Angebote möglich und sind nicht im Beitrag einer Patenschaft inbegriffen, siehe AGB)
  • freier Eintritt für eine Person gegen Vorlage des Patenscheins bei unseren “Offenen Weiden”, Termine werden öffentlich bekannt gegeben,
  • persönlicher Patenschein und auf Wunsch Nennung als Ziegenpate auf www.heidelbergerziegen.de.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tierpatenschaften bei den HEIDELBERGER ZIEGEN:

Allgemeines

Die Kommunikation mit der Patin/dem Paten erfolgt sofern nicht anders vereinbart in erster Linie per E-Mail.
Bei Interesse an einer Patenschaft werden verschiedene Tiere von HEIDELBERGER ZIEGEN vorgeschlagen. Mehrfachpatenschaften pro Ziege können vergeben werden. 
Eine Patenziege wird während der Patenschaft nur im Notfall aus dringenden medizinischen Gründen geschlachtet, um unnötiges Tierleid zu vermeiden. Muss eine Ziege entgegen der Planung während einer Patenschaft abgegeben werden oder stirbt eines natürlichen Todes, erhält der Pate anteilig den Jahresbeitrag zurückerstattet oder kann diesen auf eine andere Ziege übertragen.

 

Dauer der Patenschaft

Eine Patenschaft beginnt bevorzugt mit dem Kalenderjahr, kann aber auch während des Jahres abgeschlossen werden. Die Patenschaft endet automatisch zum Jahresende. Eine Verlängerung für das Folgejahr kann bis spätestens November des laufenden Vertragsjahres vereinbart werden. 

 

Kündigung der Patenschaft

Eine Patenschaft endet automatisch zum Ende des Kalenderjahres.  Eine vorzeitige Beendigung der Patenschaft seitens des Paten ist nicht vorgesehen. HEIDELBERGER ZIEGEN behält sich eine fristlose Beendigung der Patenschaft bei unsachmäßigem Verhalten gegenüber dem Tier, dem Menschen oder der Einrichtung im Zusammenhang mit HEIDELBERGER ZIEGEN vor.

 

Höhe und Zahlung des Patenschaftsbetrages

Der volle Jahresbetrag beträgt 120 € (mit 120 €  pro Jahr werden ca. die Hälfte der jährlichen Unterhaltskosten für ein Tier gedeckt). Auf Wunsch können Paten den Betrag auch erhöhen. 
Bei Beginn der Patenschaft im laufenden Jahr richtet sich die Höhe des Beitrags anteilig nach den verbleibenden Monaten (beispielsweise 60,-€ für eine Patenschaft ab Juli).

Die Beitragszahlung erfolgt einmalig zu Beginn der Patenschaft per Überweisung auf unten angegebenes Konto.

 

Ansprüche der Patin/des Paten

Besuchstermine bei den Ziegen werden den Paten (bei Minderjährigen mit max. zwei Begleitpersonen) angeboten und können 3 mal pro Jahr im Rahmen der Versorgung auf den Weiden stattfinden.
Da die Versorgung der Tiere regelmäßig zu festgelegten Zeiten stattfindet, sind die Patenbesuche an diese Termine gebunden und können nicht frei gewählt werden.
Die Ziegen stehen auf wechselnden Flächen im Stadtgebiet Heidelberg und umliegenden Gemeinden. Publikumsverkehr ist nicht auf allen Weiden möglich.
Auf welcher Weide ein Besuch stattfinden kann, hängt vom Beweidungsplan ab. Es besteht kein Anspruch die Patenziege zum Wunschtermin auf einer bestimmten Weide besuchen zu können.

Gruppen (z.B. Schulklassen, Hortgruppen u.ä.) können an solchen Besuchsterminen nicht betreut werden. Für sie stehen unsere kostenpflichtigen pädagogischen Angebote zur Verfügung.

Es besteht Anspruch auf freien Eintritt der Patin/des Paten gegen Vorlage des Patenscheins bei unseren “Offenen Weiden”, Termine werden öffentlich bekannt gegeben. Findet keine “Offene Weide” während des Patenjahres statt, verfällt dieser Anspruch.

Den Verhaltensregeln und Anweisungen der Mitarbeiter der HEIDELBERGER ZIEGEN ist auf den Weiden Folge zu leisten. Besuchsmöglichkeiten unterliegen den Vorgaben des Veterinäramtes und den Covid19-Auflagen der Landesregierung bzw. der Stadt Heidelberg.

Durch die Übernahme einer Patenschaft erwirbt die Patin/der Pate kein Besitz-, Aufenthaltsbestimmungs-, Verfügungs-, Vorkaufs-, Mitsprache- oder Informationsrecht an der Ziege. Der Abschluss einer Patenschaft schließt keine weiteren Patenschaften für dasselbe Tier aus.

Die Patin/der Pate erhält mehrmals im Jahr einen Newsletter mit aktuellen Infos und Fotos zur Patenziege.

Es wird ein persönlicher Patenschein ausgestellt, auf Wunsch kann die Patin/der Pate  auf www.heidelbergerziegen.de genannt werden.


Heidelberger Ziegen

Nadine Palleria

Rehovotstr. 3 

69115 Heidelberg

Konto: IBAN DE49 600 501 01 742 104 557 5